Save the Date!
Landessieger SRA Olfen 19.07.2025
Richter Dr. Axel Linneweber (D)
Das Meldeportal ist unter Ausstellungsausschreibung geöffnet!
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Außerordentliche Landesgruppen Versammlung der Landesgruppe
Westfalen Ruhr im Verein für Pointer und Setter Deutschland e.V.
Ort und Zeit: Witten, 26. März 2025 18 Uhr
Protokoll
TOP 1.: Regularien
Die Landesgruppenleiterin, Sabine Hoffmann, begrüßt die anwesenden
Mitglieder. Zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung hat der Vorstand
der LG durch persönliche E-Mail, persönliche Briefpost sowie durch Ankündigung
auf ihrer Homepage am 27. Februar d.J. unter Angabe des einzigen TOPs – Wahl
einer Landesgruppenzuchtwartin – eingeladen. Die in der Satzung des Vereins für
die Ladung zu einer MGV des Vereins festgelegte Ladungsfrist von 2 Monaten gilt
hier nicht, da für a.o. MGV der LG keine Fristen festgelegt sind, und somit die
gesetzlichen Regelungen greifen. Damit ist form- und fristgerecht eingeladen
worden.
Es sind 11 stimmberechtigete Mitglieder anwesend.
Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur TO liegen nicht vor.
Zum Protokollführer wird Prof. Dr. Klaus Homann vorgeschlagen und einstimmig
gewählt.
Zum Wahlleiter wird Dr. Peter Reiser vorgeschlagen und einstimmig gewählt.
TOP 2: Wahl einer Landesgruppenzuchtwartin
S. Hoffmann leitet zu diesem Punkt ein wie folgt:
In der Versammlung der Landesgruppe Westfalen Ruhr am 9. Februar 2025 ist
Frau Dr. med. vet. Waldschmidt zur Landesgruppenzuchtwartin gewählt worden.
Der Vorsitzende des Vereins, Herr Schleifring, hat diese Wahl beanstandet mit der
Begründung, dass auf der Hompepage des Irish Setter Clubs Deutschland e.V.
Frau Dr. Waldschmidt als Züchterin geführt werde. Dies stehe im Widerspruch zu
§29. Ziff.3 der Satzung:
Mitglieder, die in einem konkurrierenden Verein für englische Vorstehhunde
Wahlämter bekleiden oder dort züchten, sind nicht wählbar…..
Der schriftlich und öffentlich erfolgte satzungsrechtliche Hinweis ist mit der
Aufforderung verbunden worden, eine erneute LGV und eine satzungskonforme
Wahl durchzuführen.
Dazu nimmt der Vorstand der Landesgruppe wie folgt Stellung:
1. Zwischen Frau Dr. Waldschmidt und dem ISCD ist strittig, ob die Zuchtstätte
schon vor längerer Zeit wirksam abgemeldet worden ist oder nicht. Dies ist in
diesem Zusammenhang aber unerheblich, denn eine Zuchtstätte als solche
existierte nicht mehr, und eine erneute Abnahme durch den ISCD hätte
erfolgen müssen, wäre aber an den örtlichen Gegebenheiten gescheitert. Frau
Dr. Waldschmidt besitzt keine geeignete (zuchttaugliche) Hündin, hat seit
Jahren nicht aktiv im ISCD gezüchtet und beabsichtigt auch nicht, dies zu tun.
Nach allgemein anerkanntem Sprachgebrauch, bestätigt durch eine
anwaltliche Beurteilung, züchtet sie also nicht. Das bloße Vorhandensein
eines Zuchtstätteneintrags begründet nicht die Annahme, dass jemand im
Sinne der o.a. Satzung züchtet.
Anm.: Wenn das bloße Vorhandensein einer eingetragenen Zuchtstätte dazu
führen sollte, dass ein Vereinsmitglied nicht wählbar ist, dann stünde das so in
der Satzung! Insofern liegt kein Satzungsverstoß wie behauptet vor. Unterstellt
man trotzdem einen diesbezüglichen Mangel an Eindeutigkeit in der Satzung,
wäre zu prüfen, welchen Sinn die entsprechende Festlegung haben soll. Dieser
ist offensichtlich: Es soll vermieden werden, dass ein Amtsinhaber in eine
„externe Züchterkonkurrenz“ zu den Züchtern des eigenen Vereins tritt, und
somit ein Interessenskonflikt zu befürchten wäre. Das war im vorliegenden Fall
vollständig auszuschließen.
Frau Dr. Waldschmidt ergänzt, dass sie den letzten Wurf im ISCD im Jahr 2012
gemacht habe. Eine Fortsetzung ihrer Zuchttätigkeit sei schon damals nicht
geplant gewesen, insbesondere weil diese an Mindestanforderungen des ISCD
an die Zuchtstätte gescheitert wäre. Das sei dem ISCD auch damals schon
bekannt gewesen. 2020 sei die Zuchtstätte auf eine andere Rasse
umgeschrieben worden. Frau Dr. Waldschmidt brachte ihre Verwunderung
zum Ausdruck, dass der ISCD auf eine offensichtlich erfolgte Nachfrage von
Herrn Schleifring beim ISCD die Fakten anscheinend nicht deutlich gemacht
habe, und dass in der Folge Herr Schleifring diese auch nicht weiter bei ihr
hinterfragt habe, obwohl man miteinander persönlich doch gut bekannt sei.
2. Es ist von grundsätzlicher Bedeutung festzuhalten, dass ein besonderes
Recht, den Vorstand einer Landesgruppe wie geschehen aufzufordern, eine
erneute LGV und die Wahl eines Vorstandsmitgliedes durchzuführen, dem 1.
Vorsitzenden des Vereins nicht zukommt. §32. Ziff. 7 der Satzung regelt das
eindeutig:
Der gewählte LG-Vorstand ist für alle Angelegenheiten der LG verantwortlich….
Es besteht also grundsätzlich kein Anweisungsrecht.
Da trotz der eindeutigen und zum Zeitpunkt der Wahl bekannten Rechtslage bzgl.
der praktischen Vereinsarbeit zu befürchten stand, dass diese nach der
Intervention durch den 1. Vorsitzenden behindert oder gar unmöglich würde, hat
der Vorstand der Landesgruppe einstimmig und ausschließlich praktischen
Erwägungen folgend beschlossen, eine erneute Landesgruppen Versammlung
einzuberufen, um eine Neuwahl des Landesgruppenzuchtwartes durchzuführen.
Der Vorstand bedauert diesen Mehraufwand ausdrücklich.
Als Landesgruppenzuchtwartin wird der Mitgliederversammlung erneut Frau Dr.
Waldschmidt vorgeschlagen. Diese informiert, dass auch die Löschung des
Eintrages auf der HP des ISCD erfolgt sei und dass sie die Wahl ggfs. annehme.
Frau Dr. Waldschmidt wird bei eigener Enthaltung einstimmig gewählt.
TOP 3.: Verschiedenes
Keine Wortmeldungen
Sabine Hoffmann schließt die Sitzung um 18Uhr45.
gez. Sabine Hoffmann Landesgruppenleiterin
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Über die Jagd & Hund 2025...
Dass die Landesgruppe Westfalen-Ruhr vom Verein für Pointer und Setter e.V. gemeinsam mit dem Gordon Setter Club Deutschland e.V. die Stände auf der Jagd & Hund 2025 nebeneinander hatten, ist wohl jedem Besucher aufgefallen. Ein positives Feedback bekamen wir für das freundliche, helle und offene Aussehen unseres Standes,das Dank vieler Ideen und fleißiger Hände im Vorfeld und beim Aufbau nicht gelungen wäre.
Aber ohne die Mitglieder und Freunde unserer Rassen, die sich für Standaufsicht, Hundvorführungen, Catering usw. angemeldet haben und gekommen sind,wäre das alles nicht möglich gewesen.
Wir bedanken uns bei allen die dazu beigetragen haben, die J&H 2025 zu einer wirklich gelungenen Veranstaltung über 6 Tage gemacht zu haben und hoffen Sie alle 2026 wieder begrüßen zu dürfen.
Der Vorstand der LG Westfalen-Ruhr
Am 09.02.2025 fand die LG-Hauptversammlung in Dülmen statt.
Nach den Neuwahlen setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen.
Landesgruppenleiterin:
Sabine Hoffmann
Stellv. Landesgruppenleiter:
Frank Hölscher
Kassenwartin:
Dr. Julia Sult
Landesgruppenzuchtwartin:
Dr. Ulrike Hönes-Waldschmidt
Ausstellungswesen:
Katja Dreyer
Prüfungswesen:
Prof.Dr.Ing. Klaus Homann
Beisitzer:
Roman Wenski
Der neu gewählte Vorstand bedankt sich bei den Mitgliedern für ihr Vertrauen und bei unserer ausgeschiedenen Vorstandskollegin Silke Lohkamp-Sommer für die kompetente und engagierte Zusammenarbeit der letzten Jahre.
Außerdem wurden Ehrungen vorgenommen:
Anja Schilsky für 20 Jahre Mitgliedschaft
Werner Baumeister für 20 Jahre Mitgliedschaft
31.11.2024
Liebe Mitglieder-/innen*,
es gibt Änderungen in der Durchführungsbestimmung "VDH-Titel und Titel-Anwartschaften":
Der Vorstand
24.07.2024
14.07.2024
Neues aus dem Verein der Landesgruppe
In loser Folge stellen wir an dieser Stelle für unsere Mitglieder Interessantes und Wissenswertes zu unseren geliebten Vierbeinern bereit und informieren über Aktuelles aus der Vorstandsarbeit. Wir sind überzeugt, dass mehr denn je aktive Mitgliederbeteiligung gewünscht und vonnöten ist. Dafür müssen entsprechende Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt werden. Dies liegt ganz im ureigensten Interesse unseres Vereins und unserer Landesgruppe. Facebook und Homepage sind aber aus unserer Sicht in der Regel keine geeigneten Diskussionsforen für die manchmal komplexen Sachthemen unserer LG. Da soll es beim unmittelbaren und persönlichen Kontakt bleiben. Den wollen wir eher fördern als ersetzen.
Es sind herausfordernde Zeiten! Gerne würden wir an dieser Stelle mehr über unsere Hunde berichten. Über die Leidenschaft der Züchter, über den Aufwand, den viele in die Ausbildung ihrer Vierbeiner investieren, über die großartigen Erfolge auf Prüfungen und Ausstellungen. Ein großer Teil der Arbeit im Vorstand gilt aber nicht unmittelbar unseren Hunden, sondern ist administativer Natur. Nur allzu häufig tragen unvollständige, unpräzise und zum Teil widersprüchliche Formulierungen in der Satzung und den Ordnungen unseres Vereins dafür die Verantwortung. Als Beispiel sei die unselige Vermischung von Ehrenamt und Angestelltenverhältnis genannt. Damit muß man wohl noch einige Zeit leben, bis es dann irgendwann gelingt, das Regelwerk grundlegend zu reformieren. So lange muss man und kann man auch auf übergeordnete Qualitäten setzen: Vereinsrecht, ursprüngliche sowie gemeinsam geteilte Absichten hinter den Ordnungen und vor allem - gesunder Menschenverstand ! Das versuchen wir, energisch in die Arbeit des erweiterten Vorstandes des Vereins einzubringen. Ausschließlich die Begeisterung für unsere Hunde reicht da manchmal nicht. Es ist wie im Sportverein: Ein guter Mittelstürmer ist eben noch lange kein guter Vereinspräsident und umgekehrt !
Die jüngste "Idee" einiger Vorstandsmitglieder ist, Ausstellungen in Dortmund aus der langjährig bewährten Zuständigkeit unserer Landesgruppe komplett in die des Vereins zu überführen. Gründe sind dabei zunächst nur vage vorgebracht worden. Als Landesgruppe sind wir stets gesprächsbereit. Keinesfalles aber kann akzeptiert werden, dass dem Verein nach dem defizitären Jahresabschluss 2023 auf diesem Wege neue Einnahmequellen zu Lasten der Landesgruppen erschlossen werden sollen. Nicht zuletzt sehen wir darin einen Satzungskonflikt. § 32 unserer Satzung lautet:
Ziff. 2 - Die LG haben die Aufgabe, Interessen des Vereins zu fördern, insbesondere Ausstellungen, Suchen und Prüfungen zu veranstalten oder zu unterstützen.
Ziff. 3 - Die LG sind wirtschaftlich und finanziell selbstständig. Sie finanzieren sich durch: ....b) Einnahmen aus Veranstaltungen;
Nach der Generalversammlung im Juni 2024 ist die Zusammenarbeit mit Teilen des Vereinsvorstandes nicht einfacher geworden.
Unserer öffentlich gemachten Kritik in der Sache und angekündigten Gegenkandidaturen zum amtierenden Vorstand konnte nicht jeder das abgewinnen, was wir darin sehen: Wahrnehmung legitimer Mitgliederrechte und lebendige Demokratie. Werden oder bleiben Sie also in der Vereinsarbeit aktiv.
Mit besten Grüßen an unsere Mitglieder
Ihr Landesgruppenvorstand
22.06.2024
18.06.2024
Mitgliederversammlung 2024 in Fulda
Die MGV in Fulda liegt nun auch schon wieder 14 Tage zurück. Was ist das Resümee?
Mit deutlich über 100 Teilnehmern war diese MGV seit Langem die bestbesuchte unseres Vereins. Das ist einerseits erfreulich, weil es für unsere Landesgruppe ein deutliches Zeichen ist, dass wir die wichtigen Themen im Vorfeld adressieren und so das Interesse vieler Mitglieder wecken konnten. Das ist es dann aber auch schon. Leider haben wir für keine der uns auf den Nägeln brennenden Fragen Wahlen in unserem Sinne entscheiden können. Schon allein der Antrag zur Ergänzung der Tagesordnung, über die Einführung sog. hybrider Mitgliederversammlungen auch nur zu sprechen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Diese Entscheidung war überraschend und erstaunlich, denn hybride Mitgliederversammlungen werden heute von vielen Vereinen angeboten, um möglichst allen Mitgliedern die Teilnahme an wichtigen Vereinsentscheidungen zu ermöglichen. Sie sind ja auch nur eine Ergänzung zum Gewohnten, denn es steht nach wie vor jedem frei, persönlich vor Ort zu erscheinen. Das von uns vorgeschlagene Veranstaltungskonzept hätte das Vereinsleben deutlich demokratischer gestalten können, indem es jedem Mitglied unabhängig vom Veranstaltungsort ermöglicht, seine Mitgliederrechte einfacher wahrzunehmen. Auch wenn die Teilnehmerzahl sehr hoch war, so muss man eben doch beachten, dass sie grade einmal 10% unserer Mitgliederzahl ausmachte. Man kann nur vermuten, was den 1. Vorsitzenden unseres Vereins bewogen haben mag, unserem Antrag sofort die Empfehlung mitzugeben, dem nicht zuzustimmen. Begründet hat er seine Meinung nicht.
Die Art und Weise, wie dann im Verlauf der Versammlung mit sachlich vorgetragenen Wortbeiträgen umgegangen wurde, hat schon bei etlichen Mitgliedern Kopfschütteln hervorgerufen. Als geradezu skandalös haben viele aber empfunden, wie der Bericht der Kassenprüferinnen behandelt wurde. Respektvoller Umgang sieht anders aus und hätte von der Versammlungsleitung spätestens hier unmissverständlich eingefordert werden müssen. So gingen dann auch die Kommentare und die nachfolgenden Abstimmungen zur Entlastung des Vorstandes teilweise im Durcheinander der in den Saal skandierten Beiträge unter. Trotz gravierender Feststellungen im Kassenbericht und der immer wieder beklagten mangelnden Information des erweiterten Vorstandes über die detaillierten Hintergründe des im vergangenen Geschäftsjahr entstandenen Verlustes wurde die Entlastung gegen unsere Stimmen erteilt.
Um es klar zu sagen: Nicht nur unsere Landesgruppe, sondern auch viele Mitglieder anderer Landesgruppen hätten sich Veränderungen im Vorstand gewünscht. Dafür gab und gibt es viele gute Gründe. Unter den gegebenen Umständen, insbesondere angesichts der respektlosen Stimmung war es aber nicht mehr ratsam, unsere Kandidaturen aufrecht zu erhalten. Das hat viele, die nicht zuletzt deswegen weite Anfahrtswege auf sich genommen haben, sicherlich sehr enttäuscht. Den Wiedergewählten und den neu ins Amt gewählten Vorstandsmitgliedern muss man fair gratulieren.
Der Landesgruppenvorstand
22.05.2024
Die Motivation, mich, einem Vorschlag der eigenen Landesgruppe folgend, für den Vorsitz des Vereins für Pointer und Setter zu bewerben, entstammt einer intensiven Diskussion mit engagierten Vetretern vieler Landesgruppen während der vergangenen Wochen. Es ging um den Zustand unseres Vereins und dessen mittelfristige Perspektive. Die wichtigsten Positionen daraus, die man gerne als Programm auffassen kann, sind:
- Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitglieder an Entscheidungen des Vereins müssen verbessert werden. Die Option des §32 BGB(hybride Versammlung, digitale Abstimmung) sollen konsequent genutzt werden. Ein Abstimmungsergebnis einer MGV darf nicht abhängig sein vom Veranstaltungsort!
- Die Zuchtordnung hat ein bedenkliches Maß an Komplexität angenommen (ZZB Nutzen auf dem Prüfstand,ect.) und ermutigt nicht, sich als Züchter zu engagieren. Wir wollen nicht die unkontrollierte Massenzucht, aber der Zugang zum verantwortungsvollen Züchten muss deutlich niederschwelliger werden.
- Die Verantwortnung der Züchter für ihr Tun muß gestärkt werden. Kleinteilige Gängelung führt nicht zum besseren Hund!
- Zuchtausschließende Feststellungen durch die Vereinsverantwortlichen sind ein in vielerlei Hinsicht hochsensibles Thema! Die Gesunderhaltung der Rasse und der Erhalt der rassetypischen Eigenschaften konkurrieren mit der stetigen Verkleinerung der genetischen Basis. Neutrale fachwissenschaftliche Expertise muss permanent eingebunden sein, um auf diesem schmalen Grat die richtigen Entscheidungen zu treffen.
- Das Finanzbudget des Vereins rangiert, gemessen an seiner Größe und an anderen Vereinen,"im gehobenen Segment". Deswegen brauchen wir eine offene Diskusion über die künftige Ausrichtung der finanziellen Basis unseres Vereins. Die Aufgabenerledigung im Ehrenamt muss das bevorzugte Mittel sein und bleiben. Dazu müssen die Randbedingungen stimmen.(Ehrenamt nur mit Rechtschutzversicherung?)
- Die Mitglieder sollen deutlich über das gesetzlich geforderte Mindesmaß hinaus über grundlegende Vorgänge im Verein, insbesondere die Vereinsfinanzen, informiert werden.
- Bedeutsame Entscheidungen des erweiterten Vorstandes z.B. zu den Ordnungen des Vereins müssen so organisiert werden, dass ausreichend Zeit für eine vortlaufende Meinungs- und Willensbildung in den Landesgruppen bleibt.
- Trotz der satzungsgemäßen Fokussierung auf den Jagdgebrauchshund bleibt unser Verein das gemeinsame Dach für den Ausstellungs-, Sport- und Jagdgebrauchshund. Das erscheint wie die Quadratur des Kreises, ist aber möglich, und es gibt gute züchterische Argumente dafür. Ein engerer Austausch mit anderen Rassehundevereinen mit ähnlicher Aufgabenstellung (Erdhunde, Apportierhunde) soll angestrebt werden.
- Die aus der Vereinshistorie begründete Abspaltung der Zuchtclubs vom Verein ist und bleibt bedauerlich. Sie ist potenziellen Welpenkäufern kaum zu vermitteln und schwächt das Lager der Englischen Vorstehhunde. Alle denkbaren Ansätze zur Verbesserung/Intsensivierung der Zusammenarbeit sollen genutzt werden. Beispiehaft sei eine wechselseitige Anerkennung der Zuchtrüden genannt.
- Der Erfolg des Vereins basiert auf seiner satzungsgemäßen Einbettung in den JGHV. Grundgerüst für die Beurteilung unserer Hunde bleibt die eigene PO. Vor allem jagdlich engagierte Führer sollen aber konkreter ermutigt werden, ihre Hunde auch auf den Prüfungen des JGHV zu präsentieren und dafür die entsprechende Wertschätzung erfahren. Noch mehr der auf die kontinentalen Hunden fixierten Jäger/-innen sollen so für unsere Rassen begeistert werden.
- Die Prüfungen nach FCI-Regeln wie z.B. das Field Trail sind wertvolle Ergänzungen zu Prüfungen nach unserer eigenen PO und der des JGHV. Sie ersetzen diese nicht und dürfen nicht missbraucht werden, um den aus unseren nationalen Randbedingungen resultierenden Maßgaben aus dem Weg zu gehen.
- Das gleichmäßige Richten unserer Verbands- und Leistungsrichter bleibt ein hohes Ziel. Der Noteninflation muss Einhalt geboten werden. Ansonsten verlieren die Prüfungen jeden selektierenden Wert. Strukturierter Erfahrungsaustausch, praktische Vorführungen, Erarbeitung interpretierender Anmerkungen zur PO ect. sollen dabei helfen.
- Wichtige Zuchtlinieninformationen müssen für Welpenkäufer leicht verständlich zugänglich sein. Der Verein soll seine beratende Funktion vor und nach dem Welpenkauf stärken.
Haben Sie im Vorfeld der Mitgliederversammlung Fragen oder Anregungen zu den hier notgedrungen knapp ausformulierten Themen, dann wenden Sie sich gern e an die Landesgruppe Westfalen-Ruhr oder direkt an mich unter: homann.klaus50@gmail.com
13.05.2024
"Generalversammlung 2024"
Liebe Freunde der Englischen und Irischen Vorstehhunde,
der Vorstand unserer Landesgruppe hat sich am 9. Mai intensiv mit der Situation im Verein und speziell mit der Vorbereitung der Mitgliederversammlung am 2. Juni in Fulda beschäftigt. Unübersehbar ist, dass es in der Führung unseres Vereins "erhebliche Luft nach oben" gibt. Eine überbordende Regelungsflut im Zuchtwesen und deren gefühlt willkürliche Anwendung schreckt mittlerweile eher ab und lässt viele vormals engagierte Züchter ernüchtert und mit viel Groll zurück. Man "kündigt" innerlich, wandert ab oder gibt das Züchten ganz dran! Der im letzten Heft veröffentlichte, im Übrigen rechnerisch fehlerhafte Bericht zur finanziellen Situation des Vereins, und die dem erweiterten Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegte Planung für das laufende Geschäftsjahr sind an sich schon alarmierend. Darüber hinaus wird dem für die Finanzen verantwortlichen erweiterten Vorstand eine Überleitung der Ist-Situation 2023 in das Planwerk 2024 systematisch unmöglich gemacht. Für eine Plausibilisierung beider Zahlenwerke ist das aber unabdingbar! Das sind genügend Gründe für rasches und konsequentes Handeln.
Zahlreiche Gespräche mit engagierten Züchtern, Hundeführern und Verbandsrichtern aus anderen Landesgruppen haben unseren fatalen Eindruck bestätigt und weitere Kritikpunkte offenbart. Für die Neuwahlen zum Vorstand schlagen wir den Mitgliedern einen personellen Wechsel und dazu Herrn Prof. Dr. Ing. Klaus Homann als ersten Vorsitzenden vor. Jahrzehntelange Erfahrung als Jäger, Hundeführer (KLM, ES), Ausbilder und Verbandsrichter einerseits, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit in sehr großen industriellen Vereinen (u.a. sechs Jahre lang Präsident des DIN) sollten Gewähr dafür bieten, in einer auf begrenzte Zeit angelegten Aktion die Führung unseres Vereins inhaltlich und personell neu zu gestalten. Die satzungsgemäßen Ziele sollen wieder in den Vordergrund treten, Transparenz zum Prinzip gemacht und in Entscheidungen vorgelebt und sich allem voran an den Mitgliederinteressen orientiert werden.
Weitere, in den jeweiligen Fachgebieten versierte Mitglieder aus verschiedenen Landesgruppen unseres Vereins haben bereits signalisiert, dass sie bereit wären, in einem neu aufgestellten Vorstand im oben beschriebenen Sinn Verantwortung zu übernehmen und sich zur Wahl zu stellen. Damit ein Neuanfang gelingen kann, müssen nun auch möglichst viele Mitglieder den Weg nach Fulda auf sich nehmen. Der Wahlmodus, der ein Zusammenführen der pauschalierten Landesgruppenstimmen mit denen der persönlich anwesenden Mitglieder vorsieht, macht das erforderlich. Es wäre schön, sich in Fulda zu sehen und gemeinsam die Grundlagen dafür zu schaffen, dass es uns allen wieder uneingeschränkt Freude macht, Mitglied im Verein für Pointer und Setter zu sein!
Der Vorstand der Landesgruppe Westfalen - Ruhr